Meldung von Compliance-Verstößen

Für die KANN-Gruppe hat korrektes und regelkonformes Verhalten eine hohe Priorität.

Damit wir unserem Anspruch gerecht werden können, ist es wichtig, von potentiellem Fehlverhalten zu erfahren und dieses umgehend abzustellen.

Um dies zu ermöglichen bedarf es der Installation eines Hinweisgeber-Systems welches allen Beschäftigten der KANN-Gruppe und auch Externen zur Verfügung steht, sodass verdächtige Vorgänge einfach und bei Bedarf auch anonym gemeldet werden können.

MitarbeiterInnen und auch externe Personen wie GeschäftspartnerInnen erhalten so die Möglichkeit, Compliance Verstöße zu melden, ohne deswegen mit persönlichen Sanktionen rechnen zu müssen.

Die KANN-Gruppe stellt für diese Zwecke mehrere Wege zur Verfügung, über welche ein Hinweis auf einen Compliance Verstoß mitgeteilt werden kann. Der Hinweisgeber/ Die Hinweisgeberin kann somit frei wählen, auf welche Weise er die KANN-Gruppe über seine Informationen unterrichten möchte.

Bei einem Verdacht auf Straftaten oder schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten zum Nachteil des Unternehmens kann sich jedermann vertraulich entweder an unseren Ombudsmann (Vertrauensanwalt) oder direkt an die interne Compliance Stelle wenden. Des Weiteren steht Ihnen auch das Hinweisgebermeldeportal für die elektronische Abgabe einer Meldung zur Verfügung.

Wir prüfen jede Meldung und gehen dieser konsequent nach. Die Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit. Die gesammelten Informationen werden im Rahmen eines geschützten Prozesses bearbeitet und für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist.

Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme HinweisgeberInnen zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgebenden und allen Personen, die dazu beitragen, richtiges Verhalten in der KANN-Gruppe zu fördern, werden nicht toleriert.

Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem kein Notfall-Service ist. Bitte wenden Sie sich bei unmittelbarer Gefahr an die zuständigen Behörden! (z.B. die Polizei)

Meldung von Compliance-Verstößen über den Ombudsmann (Vertrauensanwalt)

Der Vertrauensanwalt der KANN Gruppe in Compliance Fragen ist Herr

RA Volker Hoffmann
Hechtsheimer Straße 35
D – 55131 Mainz
Email: kanzlei(at)hoffmannpartner.de
Tel: 06131 / 93 34 0
Mobil: 0171 / 321 61 09

Herr Hoffmann wird im Rahmen seiner Tätigkeit die ihm gegenüber gemachten Angaben auf Wunsch vertraulich behandeln. Er unterliegt insofern seiner anwaltlichen Schweigepflicht.

Meldung von Compliance-Verstößen über die interne Compliance Stelle

Der interne Ansprechpartner der KANN Gruppe in Compliance Fragen ist

Herr Jan Geenen
Bendorfer Straße 180
D – 56170 Bendorf
Email: Jan.Geenen(at)kann.de
Tel: 026227 707 203

Herr Jan Geenen wird im Rahmen seiner Tätigkeit die ihm gegenüber gemachten Angaben auf Wunsch streng vertraulich behandeln.

Meldung von Compliance-Verstößen über das Hinweisgeberportal

Eine Meldung von Verstößen kann auch über das Hinweisgeberportal (Whistleblowing System) auf der Internetseite der KANN-Gruppe erfolgen.

Die Meldung kann anonym oder namentlich über standardisierte Formulare erfolgen. In beiden Fällen erhalten Sie ein Rückmeldung über die ergriffenen und geplanten Folgemaßnahmen.

Zum Hinweisgeberportal der KANN-Gruppe klicken Sie bitte hier